Logopädie

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Ihr
Logopädie Team


Es ist unglaublich schwer, überhaupt ausgebildete Logopädinnen zu finden, umso stolzer sind wir, Ihnen gleich mehrere unter einem Dach bieten zu können, die Fortbildungen in verschiedenen Fachbereichen, wie Stottern, Schlucktherapie, Aphasie, Late Talker und vieles mehr bieten können.

 


Infos zur Therapie


Zusammensetzung der Zuzahlungsgebühr von Heilmittelverordnungen

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen (gesetzlich Versicherte), die das 18. Lebensjahr vollendet haben eine Verordnungszuzahlung leisten müssen. Diese setzt sich zusammen aus 10 Euro pro Verordnung und 10% des Wertes der Heilmittelverordnung.

Beispielrechnung (AOK):

 

Betrag

Berechnung Zuzahlung

Logopädische Behandlung (45 Min)

67,93€

67,93€ * 0,1 = 6,79€

10x Logopädische Behandlung (T45)

679,30€

6,79€ * 10x T45 =67,90€

Gebühr pro Verordnung

10,00€

67,90€ + 10,00€ = 77,90

 

weitere Infos:

  • Terminabsagen müssen 24 Stunden vor Beginn der Behandlung erfolgen, anderenfalls wird ein Betrag in Höhe dieser Termineinheit in Rechnung gestellt
  • Heilmittelverordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
  • Als Vergütungssatz für Privatversicherte gilt in unserer Einrichtung der 1,5-fache-Satz. (Regelsatz = 1,8-facher-Satz)

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