Ergotherapie

Überzeugen Sie sich von unseren Angeboten

Ihr
Ergotherapie Team


In unseren Praxen in Schwenningen und in Meßstetten steht Ihnen ein Ergotherapie Team zur Verfügung, das die Behandlung von Kindern und Erwachsenen auf höchstem Niveau garantiert.


Bereits nach der Ausbildung belegen unsere Therapeuten direkt Zusatzfortbildungen, um für Sie das möglichst breitgefächertste Angebot anbieten zu können.

 


Infos zur Therapie


Zusammensetzung der Zuzahlungsgebühr von Heilmittelverordnungen

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen (gesetzlich Versicherte), die das 18. Lebensjahr vollendet haben eine Verordnungszuzahlung leisten müssen. Diese setzt sich zusammen aus 10 Euro pro Verordnung und 10% des Wertes der Heilmittelverordnung.

Beispielrechnung (AOK):

 

Betrag

Berechnung Zuzahlung

Sensomotorisch perzeptive Behandlung (ESP)

60,84€

60,84€ * 0,1 = 6,08€

10x Sensomotorisch p. Behandlung

608,40€

6,08€ * 10x ESP =60,80€

Gebühr pro Verordnung

10,00€

60,80€ + 10,00€ = 70,80

 

weitere Infos:

  • Terminabsagen müssen 24 Stunden vor Beginn der Behandlung erfolgen, anderenfalls wird ein Betrag in Höhe dieser Termineinheit in Rechnung gestellt
  • Heilmittelverordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
  • Als Vergütungssatz für Privatversicherte gilt in unserer Einrichtung der 1,5-fache-Satz. (Regelsatz = 1,8-facher-Satz)

Kontaktieren Sie uns,
wenn Sie sich für unser Ergotherapie Angebot interessieren