Physiotherapie
Überzeugen Sie sich von unseren Angeboten
Ihr
Physio Team
In unseren Praxen in Schwenningen und in Meßstetten steht Ihnen jeweils eine Physiotherapie Abteilung zur Verfügung, die aus einem Team von Spezialisten besteht!
Bereits nach der Ausbildung belegen unsere Therapeuten direkt Zusatzfortbildungen, um für Sie das möglichst breitgefächertste Angebot anbieten zu können.
Infos zur Therapie
Zusammensetzung der Zuzahlungsgebühr von Heilmittelverordnungen
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen (gesetzlich Versicherte), die das 18. Lebensjahr vollendet haben eine Verordnungszuzahlung leisten müssen. Diese setzt sich zusammen aus 10 Euro pro Verordnung und 10% des Wertes der Heilmittelverordnung.
Beispielrechnung (AOK):
|
Betrag |
Berechnung Zuzahlung |
Krankengymnastik |
26,12€ |
26,12€ * 0,1 = 2,61€ |
6x Krankengymnastik (KG) |
156,72€ |
2,61€ * 6x KG =15,66€ |
Gebühr pro Verordnung |
10,00€ |
15,66€ + 10,00€ = 25,66€ |
weitere Infos:
- Terminabsagen müssen 24 Stunden vor Beginn der Behandlung erfolgen, anderenfalls wird ein Betrag in Höhe dieser Termineinheit in Rechnung gestellt
- Heilmittelverordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
- Als Vergütungssatz für Privatversicherte gilt in unserer Einrichtung der 1,5-fache-Satz. (Regelsatz = 1,8-facher-Satz)